Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen Granulatstreugeräte (Pflanzenschutzgeräte) der Prüfpflicht.
Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Genauer gesagt, müssen alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte im Abstand von drei Kalenderjahren zur Gerätekontrolle. Bei Neugeräten, die erstmalig in Gebrauch genommen werden, ist spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Ingebrauchnahme eine Überprüfung notwendig. Die Prüfung muss in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstatt erfolgen. Zulässig sind auch Überprüfungen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft nach der Richtlinie 2009/128/EG durchgeführt wurden.
Die Firma LEHNER Maschinenbau GmbH ist ab sofort anerkannte Kontrollstelle von Pflanzenschutzgeräten. Die prüfpflichtige Pflanzenschutztechnik muss beim Einsatz eine gültige Prüfplakette besitzen. Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Deshalb liefert LEHNER seine in Frage kommenden Streuer bereits seit dem 1. Februar 2020 mit entsprechender Prüfplakette aus.