Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. LEHNER Maschinenbau GmbH, Häuslesäcker 14, 89198 Westerstetten (nachfolgend „Fa. LEHNER“)

Stand 01.01.2021

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Fa. LEHNER gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Die AGB gelten für sämtliche von der Fa. LEHNER zu erbringenden Leistungen, insbesondere für alle mit der Fa. LEHNER geschlossenen Verträge. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für zukünftige Verträge.

1.3 Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten ausschließlich die AGB der Fa. LEHNER. Andere Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestand-teil, auch wenn die Fa. LEHNER nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote der Fa. LEHNER sind freibleibend.

2.2 Die Fa. LEHNER ist an ihre Angebote zwei Wochen gebunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine andere Frist. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Angebotes folgenden Tag.

3. Lieferfristen, Teillieferungen

3.1 Die von der Fa. LEHNER angegebenen Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, die Fristen sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

3.2 Ist eine „Lieferung auf Abruf“ vereinbart, so hat der Kunde der Fa. LEHNER eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.

3.3 Die Einhaltung der Lieferfristen oder Liefertermine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Fa. LEHNER hat die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung verschuldet. Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt

3.4 Die Überschreitung einer verbindlichen Leistungsfrist löst die gesetzlichen Verzugsfolgen erst aus, wenn der Kunde der Fa. LEHNER zuvor schriftlich und ohne Erfolg eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen gesetzt hat.

3.5 Die Fa. LEHNER ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

4. Erfüllungshindernisse

4.1. Wird nach Abschluss eines Vertrages dessen Erfüllung durch Ausbruch eines Krieges, Verhängung von Blockaden, Inkrafttreten von Ausfuhr- und Einfuhrverboten oder solche gleich zu erachtende Maßnahmen in- und ausländischer Behörden oder feindliche Anordnungen, Rohstoffmangel, Epidemien oder andere Fälle höherer Gewalt, einschließlich solcher Ereignisse beim Vorlieferanten der Fa. LEHNER verhindert, hat die betroffene Partei das Recht, Anpassung des Vertrags zu verlangen. Ist eine Anpassung nicht möglich oder zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.

4.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignissen, an denen die Fa. LEHNER kein Verschulden trifft – hierzu gehören insbesondere Aufruhr, Streik, behördliche Anordnungen, Transportstörungen im Ursprungsland, auf dem Transportweg oder am Liefer-/Versand-/Leistungsort, Importablehnungen aufgrund von EU-Regelungen, – verlängern die vereinbarte Frist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn ein solches Ereignis beim Vorlieferanten eingetreten ist. Sofern dadurch die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert wird und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Fa. LEHNER zum Rücktritt berechtigt. Soweit dem Vertragspartner aufgrund der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Fa. LEHNER vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Für den Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Fa. LEHNER durch ihren Vorlieferanten ist die Fa. LEHNER von ihren Lieferpflichten ganz oder teilweise entbunden, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Ware getroffen hat und die Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Fa. LEHNER unterrichtet den Käufer unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses und die Nichtverfügbarkeit der Ware.

5. Gefahrübergang, Verpackung und Versand

5.1. Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Kunden verpackt. Der Kunde hat bei Anlieferung für die sofortige Entladung zu sorgen. Angelieferte Paletten und Leihbehältnisse hat er im gebrauchsfähigen Zustand frachtfrei und restentleert inner-halb eines Monats zurückzusenden oder deren Wert zu ersetzen.

5.2. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden. Transportversicherungen schließt die Fa. LEHNER auf Wunsch des Kunden in dem von ihm gewünschten Umfang auf dessen Kosten ab.

5.3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine andere Regelung.

5.4. Ist eine „Lieferung frei Haus“ vereinbart, bedeutet dies die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße/Hoffläche. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße/Hoffläche, haftet der Kunde für auftretende Schäden.

6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Abrede der Parteien „ab Werk“ und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

6.2 Transport-, Versand-, Verladungs-, Verpackungs- und Frachtkosten sind in den Preisen nicht enthalten (Ziffer 5 dieser AGB) und werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, der Vertrag der Parteien enthält hiervon abweichendes.

6.3 Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteueridentifikationsnummer vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung ist die Fa. LEHNER berechtigt, die Berechnung der jeweilig geltenden Umsatzsteuer vorzunehmen.

6.4 Bei Lieferungen außerhalb der EU ist die Fa. LEHNER berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zu berechnen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis übermittelt.

6.5 Der Vertragspreis ist fällig bei Rechnungserhalt und innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu bezahlen, sofern der Vertrag der Parteien keine andere Regelung enthält. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6.6. Der Kunde erteilt der Fa. LEHNER für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat und verpflichtet sich, die insofern erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Bei Zahlung im SEPA Lastschrift Verfahren gilt die Rechnungstellung durch die Fa. LEHNER als Ankündigung. Sie erfolgt spätestens einen Tag vor Lastschrifteinzug.

6.7 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

6.8 Ansprüche gegen die Fa. LEHNER dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

6.9 Bei einer Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Fa. LEHNER, sondern seine unwiderrufliche Einlösung als Zahlung.

7. Vertragspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Fa. LEHNER die Informationen und Daten, die die Fa. LEHNER für die Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen benötigt, rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

7.2 Etwaige Lieferfristen beginnen nicht vor der vollständigen Erfüllung der in Ziffer 7.1 genannten Pflichten zu laufen.

8. Mängelhaftung für gebrauche Ware

Der Verkauf gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss der Mängelhaftung.

9. Mängelhaftung für neue Ware

9.1 Die Haftung für Mängel beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzungen.

9.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.3 Ist die Ware mangelhaft, kann die Fa. LEHNER wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Im Falle der Nachbesserung geltend gesondert die in Ziffer 11 dieser AGB geregelten „Nachbesserungsbedingungen“.

9.4 Die Fa. LEHNER trägt die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, wenn die Mängelrüge des Kunden berechtigt ist. Stellt sich die Mängelrüge des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten ersetzt verlangen.

9.5 Der Kunde kann keine Mängelansprüche geltend machen, sofern die Ware eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit aufweist.

9.6 Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei natürlicher Abnutzung der Ware oder bei Schäden, die in Folge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder von der Fa. LEHNER nicht zu vertreten sind (z.B. Reparaturleistungen durch Dritte). Dieser Ausschluss gilt insbesondere, wenn der Kunde etwa Kabel- oder Steckverbindungsänderungen ohne Freigabe durch die Fa. LEHNER vor-nimmt.

9.7 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter aus dem Verantwortungsbereich des Kunden Motoren öffnet oder abändert und dadurch eine Überprüfung der Mangelursache durch die Fa. LEHNER erschwert oder unmöglich wird.

9.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1 Die Fa. LEHNER haftet, auch im Falle von Schäden wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstehen – nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Garantien der Abwesenheit von Mängeln, Mängel, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz hierfür zu haften ist.

10.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.3 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Ziffern 9.1 und 9.2 sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.4 Eine weitere Haftung – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen.

11. Nachbesserungsbedingungen

11.1 Um im Falle eines während des Gewährleistungszeitraumes auftretenden Mangels eine reibungslose Nachbesserung durch die Fa. LEHNER zu gewährleisten, gelten die nach-folgenden Regelungen.

11.2 Zusätzlich zu den Fällen der Ziffern 9.6 und 9.7 ist eine Haftung der Fa. LEHNER ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung von Wartungsvorgaben und -vorschriften oder Änderungen an der Ware ohne Einwilligung durch die Fa. LEHNER zurückzuführen sind. Üblicher Verschleiß stellt keinen Mangel dar.

11.3 Im Falle eines Mangels der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Fa. LEHNER über Art und Umfang des Mangels in Textform in Kenntnis zu setzen („Mangelanzeige“). Die Fa. LEHNER entscheidet dann, ob sie den Mangel repariert oder ob der Kunde den Mangel a) auf seinen Wunsch selbst oder b) durch eine zertifizierte Werkstatt, die ihm die Fa. LEHNER benennt, jeweils auf Kosten der Fa. LEHNER beheben kann („Reparaturfreigabe“).

11.4 Eine Nachbesserung durch den Kunden ohne eine Reparaturfreigabe ist unzulässig. Kosten hierfür werden dann außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht erstattet.

11.5 Die Nachbesserung und die Mangelanzeige setzen voraus, dass die Ware eindeutig identifiziert werden kann, mithin durch Nennung der Seriennummer und nach Möglichkeit des Baujahrs.

11.6 Nach Erhalt der Mangelanzeige wird die Fa. LEHNER unverzüglich, spätestens innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessen Frist eine Entscheidung nach Ziffer 11.3 treffen und diese dem Kunden mitteilen.

11.7 Beseitigt der Kunden den Mangel, so hat er die „LEHNER-Original-Ersatzteile“ zu verwenden, die ihm die Fa. LEHNER oder Händler zur Verfügung stellen. Stellt sich heraus, dass der Mangel auf einem Bauteil beruht, dass kein Originalersatzteil ist, so ist die Fa. LEHNER insoweit von der Haftung befreit.

11.8 Beseitigt der Kunde oder eine dritte Werkstatt den Mangel, so gelten die Stundenverrechnungssätze des Kunden oder der ausführenden Werkstatt, jedoch maximal 42,00 Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Der Kunde oder die Werkstatt sind verpflichtet, übliche Zeitvorgaben für die Dauer der notwendigen Nach-besserung zu beachten.

11.9 Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile der Ware auf seine Kosten an die Fa. LEHNER zurückzusenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas Abweichendes.

12. Verjährung

12.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Übergabe oder Annahmeverzug des Kunden, es sei denn, die Parteien haben vertraglich eine längere Frist vereinbart. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

12.2 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung der §§ 195, 199 BGB führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung. 12.3 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung („gesicherte Forderungen“) behält sich die Fa. LEHNER das Eigentum an der Ware vor.

13.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor der vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

13.3 Der Kunde hat die Fa. LEHNER bei Eingriffen Dritter in die Ware, insbesondere bei einer Pfändung, unverzüglich zu benachrichtigen und in die Lage zu versetzen, eine Drittwiderspruchsklage zu erheben.

13.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Fa. LEHNER berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

13.5 Das Herausgabeverlangen stellt nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts dar. Ein solcher Rücktritt ist von der Fa. LEHNER vielmehr ausdrücklich und schriftlich zu erklären.

13.6 Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Fa. LEHNER die Rechte der Ziffern 13.4 und 13.5 nur geltend machen, wenn ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

13.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes schonen zu behandeln. Der Kunde hat der Fa. LEHNER die Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.

13.8 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Der Kunde tritt der Fa. LEHNER bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe der Gesamtrechnung (einschließlich Umsatzsteuer).

13.9 Der Kunde ist berechtigt, die abgetretene Forderung (Ziffer 12.8) in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht der Fa. LEHNER zur Einziehung bleibt hiervon unberührt. Die Fa. LEHNER verpflichtet sich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder keinen Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahrens gestellt ist.

13.10 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung des Vertragsgegenstandes entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Fa. LEHNER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

13.11 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Fa. LEHNER um mehr als 10%, werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der Fa. LEHNER freigeben.

13.12 Solange das Eigentum der Fa. LEHNER an der Ware besteht, ist diese vom Kunden gegen übliche Gefahren ausreichend zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Kunde hiermit an die Fa. LEHNER zur Sicherung ihrer Ansprüche bis zur Höhe ihrer Forderung ab.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Fa. LEHNER ihre vertraglichen Leistungen erbringt.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für Ulm zuständige Gericht. Die Fa. LEHNER ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. In diesem Falle gilt eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

14.4 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG und aller Kollisionsnormen.